Übergangsfrist für Skipper ohne Funkzeugnis läuft ab
Wer dann als Skipper eine Seefunkanlage an Bord hat, muss ein für die Funkanlage ausreichendes Funkzeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Ab der nächsten Saison werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. (Quelle: BMVBS)
